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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die von mir angebotene Art:Distelfalter (Vanessa cardui) als Hochzeitsschmetterling Distelfalter (Vanessa cardui)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliches, Natur- und Artenschutz

Auf dieser Seite möchte ich einige Informationen zu den natur- und artenschutzrelevanten Aspekten geben.

Genehmigungen zum Freilassen von Schmetterlingen zu besonderen Anlässen

1. Gesetzlicher Hintergrund
In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Freilassen von Arten in die freie Natur. Gemäß Paragraph 40 der neuen Fassung des BNatSchG (Paragraph 41 nach der alten Fassung) ist dabei das Freilassen von Tieren in die freie Natur genehmigungspflichtig und bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ähnliche Aussagen finden sich ebenfalls in den jeweiligen Naturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer. Hierbei gibt es leider KEINE einheitliche Regelung!

2. Zuständige Behörde
Dies sind meistens die Unteren Naturschutzbehörden der Städte oder der Landkreise - gerne auch als "Umweltamt" oder ähnlich bezeichnet. Die Ansprechpartner finden Sie zumeist auf den Homepages der jeweiligen Städte im Bereich Ämter bzw. Zuständigkeiten unter den Begriffen "Umwelt", "Naturschutz", "Artenschutz" (manchmal ist es leider nicht so einfach, den richtigen Ansprechpartner zu finden, zumeist wird man aber dann an die richtige Stelle weiterverwiesen).

3. Information für die zuständige Behörde/ Fragen der Behörde an Sie
Um abschätzen zu können, ob die Behörde Ihnen eine positive Antwort geben kann, werden Sie zumeist nach folgenden Informationen gefragt:

Update: Einige Behörden haben (Kunden oder mich) nach meiner Genehmigung zur gewerblichen Zucht gefragt. Eine solche Genehmigung wird nur für geschützte und/oder exotische Arten verlangt und erteilt, zu denen der Distelfalter NICHT gehört.



Natur- und Artenschutzrechtlicher Hintergrund

Der Distelfalter (Vanessa cardui) ist eine gut geeignete Art, die normalerweise problemlos freigelassen werden kann, da die üblichen Bedenken hier entfallen:

1. Können die Tiere überleben?
Es handelt sich um eine einheimische Art, so dass die Tiere im Freiland überleben und sich "zu Hause fühlen". Er ist weder geschützt noch gebietsfremd, da er weite Strecken zurücklegen kann und sich nicht an Ländergrenzen hält. D.h. auch, dass man sich keine Sorgen machen muss, ob genügend passende Pflanzen in der Freilassumgebung vorhanden sind (sowohl Blüten für die adulten Schmetterlinge als auch Futterpflanzen zur Eiablage und dann für die Raupen) - die Tiere legen problemlos viele Kilometer pro Tag zurück.

2. Wird durch die freigelassenen Tiere eine vorhandene Population gestört?
Der Distelfalter wandert im Frühjahr jedes Jahr aus dem Mittelmeergebiet nach Deutschland neu ein (er ist ein Wanderfalter und es gibt kein Überwinterungsstadium). Es gibt daher keine lokal begrenzten (kleinen) Populationen, die Schaden durch Einkreuzung ortsungünstiger Eigenschaften nehmen könnten - der Bestand in Deutschland beginnt jedes Jahr durch die Einwanderung 100.000er Schmetterlinge bei Null. Durch die vergleichsweise winzige Anzahl freigelassener Tiere im Vergleich zu der natürlichen Population sind signifikante Effekte populationsökologisch unwahrscheinlich.

Dies ist mit ein Hauptgrund, warum ich genau diese Art anbiete - denn diese kann ich als Biologe auch vertreten :-)

 

Den Service, die Genehmigung für meine Kunden einzuholen, schaffe ich leider zeitlich nicht mehr und es liegt daher in der Verantwortung der Kunden.

Ein weiterer Grund: Das Freilassen wurde in der Vergangenheit in Deutschland zwar meistens erlaubt, es gab allerdings keine "offizielle", schriftliche Erlaubnis hierfür, die ich an die Kunden weitergeben konnte. Da einige Kunden mir leider ohne eine solche nicht geglaubt haben, dass ich diese eingeholt habe, sehe ich mich gezwungen, mich nicht mehr darauf einzulassen.

Selbstverständlich können Sie (oder die betreffende Behörde) mich aber gerne für Fragen in dieser Richtung kontaktieren.


 

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